Kompetenz

Rechtliche Fragestellungen im Energiebereich – oder auch in anderen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts –  bewegen sich oft an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht. Dank meiner langjährigen Erfahrung in beiden Rechtsgebieten kann ich Sie als Klient sowohl bei privatrechtlichen als auch öffentlich-rechtlichen Fragestellungen unterstützen.

Meine langjährige Regulierungserfahrung betrifft den Energiebereich. Diese Erfahrung lässt sich auch auf andere regulierte Wirtschaftsbereiche übertragen, in welchen sich ähnliche Fragestellungen ergeben.

 

Energiewirtschaftsrecht

Seit 2000 beschäftige ich mich schwerpunktmässig mit Rechtsfragen aus dem Energiebereich,

  • zunächst aus Sicht der Unternehmensjuristin,
  • von 2007-2018 als Vizepräsidentin der Strommarktregulierungsbehörde ElCom,
  • heute aus Sicht der Rechtsanwältin, als Rechtsberaterin und -vertreterin und Gutachterin

und zwar insbesondere mit

  • Verträgen im Strom- und Gasbereich
  • Wasserrechtskonzessionen
  • Umsetzungsfragen der Energiestrategie 2050
  • Rechts- und Regulierungsfragen rund um die Marktöffnung im Gassektor
  • Rechtsfragen, die sich aus weiteren Gesetzgebungsvorhaben im Energiebereich ergeben (Strategie Stromnetze, Revision StromVG etc.)
  • Entwicklungen im europäischen Energierecht.

 

Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht

Meine angestammte Domäne ist das private Handels- und Wirtschaftsrecht, d.h.

  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht
  • insb. Rechtsfragen betreffend die Solidarität von mehreren Schuldnern oder Berechtigten
  • inkl. Prozessführung und
  • Schiedsgerichtsbarkeit.